Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten für alle Rechtsgeschäfte des Seminar- und Ausbildungsveranstalters – nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner(in), nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet fachspezifische Ausbildungen, Fortbildungsseminare, Kurse und Workshops (nachfolgend Veranstaltung) im tiernaturheilkundlichen und humantherapeutischen Bereich an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter, unter anderem in seiner Internetpräsenz und von diesem, sonstig genutzten Medien, bekannt gegeben.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Die Veranstaltungen der Akademie für ganzheitliche Tiertherapie GbR, sind professionelle Aus- und Weiterbildungsseminare und dienen der beruflichen Weiterentwicklung und/oder im privaten Bereich der Teilnehmer.

3. Zustandekommen des Seminarteilnahmevertrags/Ausbildungsteilnahmevertrags

3.1  Ein wirksamer Vertrag, über die Teilnahme an einer Veranstaltung, kommt erst mit Zugang der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung, durch die Akademie für ganzheitliche Tiertherapie GbR (i.F. als „Tierakademie“ bezeichnet) beim Seminarteilnehmer (i.F. als „Teilnehmer“ bezeichnet) zustande.

3.2. Bei allen Ausbildungsangeboten der Tierakademie, erhält der Teilnehmer zusätzlich einen, auf ihn zugeschnittenen, Vertrag.

3.3  Anmeldebestätigung und/oder Vertrag, kann per Postsendung, Fax oder E-mail erfolgen.

4. Termine

4.1   Sofern besondere betriebliche Umstände, wie z.B. Krankheit des Dozenten, Wegfall des Kursraumes, unzumutbare Wetterbedingungen etc. es erfordern, ist die Tierakademie berechtigt, den Beginn eines Seminars/einer Ausbildung um bis zu 3 Monate zu verschieben.

4.2  Die Teilnehmer sind über eine Terminverlegung und den neuen Termin unverzüglich zu unterrichten.

4.3  Sollte die Ansetzung eines Ersatztermins innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht möglich sein oder dieser Termin wegen besonderer betrieblicher Umstände erneut entfallen müssen, sind beide Vertragsparteien zur Stornierung des Vertrages befugt. Die Tierakademie wird den Teilnehmern unverzüglich über den endgültigen Wegfall des Seminars/der Ausbildung bzw. des Ausbildungsmoduls informieren und gezahlte Beiträge erstatten.

4.4.  Soweit die für die Veranstaltung geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, ist dies ein besonderer betrieblicher Umstand, der die Tierakademie berechtigt, entsprechend den Sätzen 1-3 zu verfahren. Auch in diesem Fall werden etwaige schon entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet.

4.5.  Bei den Ausbildungen, welche mit einer Prüfung enden, ist eine Anwesenheitspflicht, generell an mind. 80 % der ausgeschriebenen Unterrichtstage, Plicht. Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur aus driftigen Gründen akzeptabel. (Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform)

4.6. Die Nichtteilnahme am Unterricht ist bis 24h vor Unterrichtsbeginn der Schulleitung zu melden. Ist dies nicht der Fall, werden diese Zeiten als Fehlzeiten verbucht.

5. Haftung 

5.1  Die Tierakademie schließt als Seminarveranstalterin/Ausbildungsveranstalterin jegliche Haftung gegenüber den Teilnehmern aus, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5.2  Soweit der Teilnehmer während der Dauer des Seminars/der Ausbildung auf Empfehlung der Tierakademie, in einem Hotel, einer Pension oder einem Privatquartier untergebracht ist, scheidet jegliche Haftung der Tierakademie für die Unterbringung aus.

5.3  Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte sowie andere Schlechtleistungen im Rahmen der Unterrichte durch die Seminar-/Ausbildungsdozenten übernimmt das Ausbildungszentrum keine Haftung.

5.4  Der Wechsel eines Dozenten stellt keinen Mangel des Seminars/der Ausbildung dar.

5.5. Die Befolgung der Hausordnung der Tierakademie ist für die Teilnehmer der Veranstaltungen verpflichtend.

5.6. Die Teilnehmer tragen die volle Verantwortung für ihre Handlungen während der Ausbildung und haften uneingeschränkt, für die durch Sie verursachten Schäden. Insbesondere sind Sie in jedem Stadium der Seminar-Übungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass Sie weder sich selbst noch Dritte schädigen. Das Vorhandensein einer privaten Haftpflichtversicherung ist geboten.

 

6. Kündigung

6.1. Mit Bestätigung der Anmeldung durch die Tierakademie, wird ein rechtsgültiger Vertrag, zwischen Teilnehmer und Veranstalter eingegangen. Es besteht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ab Anmeldedatum. 

Alle später eingehenden Kündigungen, können nicht anerkannt werden.

Bei Sonderfällen (zb. langanhaltende Krankheit), gewähren wir dem Teilnehmer, die fehlenden Seminarinhalte in der darauffolgenden Veranstaltung nachzuholen – oder dies innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren.

Die Möglichkeit zum Erbringen eines Ersatzteilnehmers wird eingeräumt. Hierbei würde für den ausscheidenden Teilnehmer, eine Bearbeitungsgebühr  anfallen. 

  • Abendkurse: 15,00 Euro

  • Tagesseminar: 30,00 Euro

  • Wochenendseminar: 50,00 Euro

  • Ausbildung: 150,00 Euro

6.2. Ein Dozentenwechsel berechtigt nicht zu einer Kündigung des bestehenden Vertrages.

6.3. Starkes unterrichtsstörendes Verhalten, respektloses Auftreten auf unseren Lehrhöfen oder gegenüber unseren Einsatztieren,  führt zur außerordentlichen Kündigung und Schadensersatzverpflichtung. Die Veranstaltungsgebühr wird nicht erstattet

7. Umfang der Seminarkosten/Ausbildungskosten/Verzugskosten

7.1  Der vereinbarte Seminarpreis/Ausbildungspreis, beinhaltet lediglich das Recht zur Teilnahme am Seminarunterricht/Ausbildungsunterricht und zum Erhalt der Lehrunterlagen des Seminars bzw. der Ausbildung.

7.2.  Weitergehende Lehrmittel, die Verpflegung und Unterbringung/Übernachtung der Teilnehmer während der Weiterbildung sowie evtl. anfallende Reisekosten, sind darin nicht beinhaltet.

7.3. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine, steht dem Veranstalter – ohne weitere Mahnung – ein Anspruch auf Verzugszinsen, in Höhe von    2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank, gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

8. Allgemeine Teilnahmebedingungen

8.1.   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er  – ungeachtet einer Abmahnung – die Fortbildung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Fortbildung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen. Die Ausbildungsgebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

8.2.   Der Seminarleiter/Dozent ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Fortbildung weisungsbefugt.

8.3.   Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einer Fortbildung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Jeder Teilnehmer sollte vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

8.4.   Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

8.5.  Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen.

8.6   Vor der Fortbildung muss der Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen des Teilnehmers informiert werden, welche die Teilnahme beeinträchtigen könnten oder besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern, so dass alle Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden können.

8.7.   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen.

8.8.  Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Seminarleiter zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.

9. Prüfung

9.1  Eine Ausbildung wird mit einer Prüfung, durch eine Prüfungskommission der Tierakademie, abgeschlossen und durch ein Zertifikat bestätigt. Die Prüfung ist fester Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Wird die Ausbildung ohne Prüfung beendet oder nach nicht bestandener Prüfung abgeschlossen, wird dies von uns auf einer Teilnahmebestätigung so vermerkt. Bei Streitigkeiten, ob der Teilnehmer die Abschlussprüfung bestanden hat, entscheiden unabhängige Dozenten als Schiedsgericht.

9.2   Die Teilnahme an einer Fortbildung wird Ihnen bestätigt (Teilnahmebestätigung)

10. Verschwiegenheitspflicht

10.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Ausbildung und auch nach deren Beendigung über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren. 

10.2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle persönlichen Tatsachen und Informationen, auch und insbesondere bezüglich Dritter, zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme bekannt geworden sind. Eine Haftung des Veranstalters für eine ggf. doch vorgenommene vertragswidrige Weitergabe solcher Informationen durch Ausbildungsteilnehmer ist ausgeschlossen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Soweit dieser Vertrag keine anderen Regelungen enthält, gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.

11.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die wegfallende Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung, die der Zweckbestimmung der ungültigen Bestimmung entspricht, ersetzt.

11.3 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Weitergehende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.

Stand 27.02.2021